Bahnnahes Bauen
Sämtliche Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals und der Bahnanlagen unterliegend der Bewilligungspflicht durch die Sursee-Triengen-Bahn AG. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
Mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren sind im besonderen betroffen:
- Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden
- Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben und unter den Gleisen
- Errichten von Mobiltelefonantennen
- Errichten von technischen Schränken u.ä.
- Errichten von Zäunen
- Bepflanzungen aller Art (Bäume, Sträucher u.s.w.)
In jedem Fall, mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren, dürfen die Bauarbeiten erst nach der Bewilligung durch die Sursee-Triengen-Bahn AG ausgeführt werden.
Genehmigung von Bauprojekten
Folgende Unterlagen sind uns frühzeitig zur Genehmigung einzureichen:
- Grundriss und/oder Situationsplan
- Querschnitt
- Kurzbeschrieb der Arbeiten
- Angaben zur Bauherrschaft/Leitungseigentümerin
Die Sursee-Triengen-Bahn AG behält sich vor, je nach Bauprojekt, weitere Unterlagen einzufordern.
Die Bauherrschaft kann uns bereits in der Vorprojektphase jederzeit kontaktieren. In jedem Fall ist das Schlussprojekt zur Genehmigung an die Sursee-Triengen-Bahn AG einzureichen.
Bei der Prüfung und Genehmigung des Gesuchs halten wir uns an Art. 18m des Eisenbahngesetztes (EBG).
Die Prüfung nach den eisenbahngesetzlichen Vorgaben dauert in der Regel 4 Wochen.