Netzbewilligung gemäss Netzzugangsverordnung (NZV)
Für die Benützung der ST-Gleise ist eine Netzzugangsbewilligung gemäss Netzzugangsverordnung (NZV) zwingend.
Es wird unterschieden zwischen:
- Regelverkehr, d. h. Güterzüge mit einer Verkehrsperiode (VP), welche im Rahmen der Fahrplanplanung für eine ganze Fahrplanperiode festgelegt werden.
- Extrazugverkehr, für welchen in jedem Fall eine Trassenbestellung eigereicht werden muss. Extrazugleistungen sind spätestens 1 Tag vor Ausführung bei der Betriebsleitung zu beantragen.
In jedem Fall sind die Trassengebühren und allfällige Kosten für Zusatzleistungen zu entrichten.